Die Helene-Wilken-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung nach bürgerlichem Recht. Wir können von daher nur Fördermaßnahmen begleiten, die dem Satzungszweck und den strengen Voraussetzungen der Abgabenordnung entsprechen.
Wenn Sie um Unterstützung bitten, müssen Sie den Förderantrag stellen, den Sie hier finden.
Bedenken Sie bitte, dass wir nur an Alleinerziehende Leistungen auskehren können. In den allermeisten Fällen zahlen wir auch nur an Bezieher von Bürgergeld aus.