Gründung / Organisation / Rechtsform

Die Helene – Wilken – Stiftung wurde ermöglicht durch das Vermächtnis von Frau Helene Wilken in ihrem Testament vom 10. Juli 1990 und wurde nach dem Willen der Erblasserin durch den „Verband Alleinerziehender Mütter und Väter“ Landesverband Hamburg e.V. (VAMV) am 31. März 2000 in der Freien und Hansestadt Hamburg gegründet.

Die Senatoren – Witwe Helene Wilken fand die Lebenssituation allein erziehender Mütter bedrückend, unmenschlich und erniedrigend und hat aus diesem Grunde einen Teil ihres Vermögens testamentarisch für die Stiftungsgründung bestimmt.

Organisation

Die Stiftung wird von einem ehrenamtlichen Vorstand mit bis zu fünf Personen geleitet.

Entsprechend der Bescheinigung der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 5 Abs.4 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes vom 14. Dezember 2005 sind derzeit folgende Personen für den Vorstand bestellt:

Jürgen Harms – Vorsitzender –
Sigrid Ruth -stellvertretende Vorsitzende-
Cornelia Kofalk
Kerstina Peck

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsbefugt.

Gerichtsstand ist Hamburg.

Rechtsform

Die Helene – Wilken – Stiftung ist eine Stiftung privaten Rechts, zugleich eine öffentliche Stiftung nach §2 Abs. 2 des Hamburgischen Stiftungsgesetzes. Sie unterliegt der Aufsicht der Behörde für Justiz und Gleichstellung – Stiftungsangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg.

Das Stiftungsvermögen ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes angelegt worden. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Für die satzungsgemäßen Zwecke dürfen lediglich Erträge und Zinsen verwendet werden. Um so wichtiger sind für die Stiftung zur Erfüllung ihrer Unterstützungen für Mütter und ihren Kindern Spenden und Zuwendungen.